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Jetzt kostenfrei bewerten lassenWann sich das Verschenken lohnt?
Wenn eine Immobilie vererbt wird, bittet der Fiskus zur Kasse. Günstiger kann es sein, das Haus vor dem Erbfall zu übertragen, also zu schenken. Aber nicht jeder spart dabei gleich viel. Deshalb sollten Eigentümer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.
Knapp 109 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 geerbt und geschenkt bekommen. Rund ein Drittel davon war steuerpflichtig und bescherte dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro – das teilte das Statistische Bundesamt mit. Laut Schätzungen soll vererbtes und verschenktes Vermögen bis 2020 auf 330 Milliarden Euro steigen. Fast Dreiviertel davon sind Immobilien.
Hannelore B. ist 81. Auch für sie stellt sich die Frage, was aus ihrem Häuschen werden soll. Denn das Wohnen in den eigenen vier Wänden fällt ihr immer schwerer. Die Treppen zu erklimmen und das ganze Haus sauber zu halten wird für sie immer anstrengender. Sie überlegt in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen. Doch was macht sie dann mit dem Haus? Eigentlich ist sie immer davon ausgegangen, dass ihr Sohn Thomas das Haus erben wird. Aber was wird nun damit?
Eine Freundin gibt ihr den Tipp, sie kann es schon auf ihren Sohn übertragen, es ihm also schenken. Sie hat gehört, dass Erben so vielleicht Steuern sparen können. Hannelore soll sich aber nochmal von einem Fachmann beraten lassen. Sie fand die Idee nicht schlecht und besprach sie mit ihrem Sohn Thomas. Dieser suchte daraufhin einen Notar, um zu besprechen, ob eine Schenkung möglich ist. Beim Notar wurden Hannelore und Thomas darüber aufgeklärt unter welchen Bedingungen eine Schenkung erfolgen kann. Der Notar erklärte ihnen, dass keine Steuern anfallen, wenn der Wert des Hauses einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Jetzt müssen Hannelore und Thomas nur noch wissen, wie viel das Haus wert ist. Doch wer bestimmt das überhaupt?
Der Notar erklärte ihnen dass für die Ermittlung des Immobilienwertes das örtliche Finanzamt zuständig ist. Allerdings berücksichtigt das am Haus keine individuellen Besonderheiten wie eine am Haus vorbeilaufende Autobahn oder einen feuchten Keller. Er meinte, dass unter Umständen der Wert höher geschätzt werden könnte, als er real am Markt ist. Somit könnte der steuerfreie Betrag überstiegen werden und Steuern anfallen. Daher empfahl er beiden einen Immobilienexperten, wie einen Makler zu beauftragen, der die Immobilie bewertet. Dieser bezieht bei der Bewertung auch solche Details mit ein.
Thomas hat sich danach im Internet schlau gemacht und einen vertrauensvollen Makler gefunden. Diesen hat er mit einer Immobilienbewertung beauftragt. Durch sein Expertenwissen, die Kenntnis der aktuellen Situation am Immobilienmarkt, seiner Erfahrung und unter Berücksichtigung lokaler Marktfaktoren hat dieser den Wert des Hauses ermittelt. Dies ergab, dass Hannelore das Haus steuerfrei an Thomas verschenken kann. Beide sind glücklich, dass für die Zukunft des Hauses gesorgt werden konnte.
Haben Sie Fragen zur Erbimmobilie oder möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir sind sehr gerne für Sie da!
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André Beckmann
Zertifizierter Immobilienmakler und geprüfter freier Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK)
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Wann vererbt man rechtzeitig um Familienstreit zu vermeiden?
Experten gehen davon aus, dass inzwischen jedes zweite Erbe eine Immobilie umfasst. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.
Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das die Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.
Deswegen übertragen immer mehr Deutsche das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Und zweitens können Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.
Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.
Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Außerdem ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Das ist dann wichtig, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.
Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.
Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie sehr gern.
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Immobilien geerbt? Was müssen Sie wissen?
Immobilien sind Teil jedes zweiten Erbes und machen einen Großteil des Erbvolumens aus. Liegt kein Testament vor, stehen die Erben meist vor vielen Fragen. Verkaufen, einziehen oder vermieten? Wann steht Erbschaftssteuer an und was ist, wenn ich mich mit den anderen Erben nicht einigen kann? Denn gerade, wenn eine Erbengemeinschaft besteht, gibt es vieles zu beachten.
Die Erbengemeinschaft
Häufig geht eine Immobilie nicht an einen Alleinerben, sondern an eine Erbengemeinschaft. Diese kann aus Kindern, Ehepartnern oder Enkeln bestehen. Kindern und Ehepartnern steht ein Pflichtteil zu, gleiches gilt für Enkelkinder, sollten Mutter oder Vater schon verstorben sein. Kein Mitglied der Erbengemeinschaft kann allein über das Erbe verfügen. Wenn der Sohn gerne in die Immobilie einziehen möchte, die Tochter aber lieber verkaufen will, kann sie dies nicht ohne seine Zustimmung tun. Möchte einer der Erben die Immobilie allein behalten, muss er die anderen Erben auszahlen. Ist das nicht möglich, kann sich beispielsweise auf Mietzahlungen geeinigt werden. Wenn die Erben sich nicht einigen können, bleibt am Ende nur die Zwangsversteigerung. Diese kann von jedem Teil der Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragt werden.
Die Erbschaftsteuer
Ob Erbschaftsteuer gezahlt werden muss, hängt vom Wert der Immobilie und von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Denn je nach Erbschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
Wenn die Immobilie nach dem Tod für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren selbst genutzt wird, entfällt die Erbschaftsteuer ebenfalls.
Das Testament
Die gesetzliche Erbfolge ist auch im Fall eines vorliegenden Testaments interessant. Grundsätzlich gilt hier natürlich der Wille des Erblassers. Problematisch wird es allerdings, wenn die Immobilie das einzige wertvolle Erbstück ist. Wird es im Testament beispielsweise dem Ehepartner überschrieben und es gibt noch ein Kind, dem ebenfalls ein Pflichtteil des Erbes zusteht, kann dieses den entsprechenden Pflichtteil einfordern.
Verkaufen, selbst nutzen oder vermieten?
Die Frage, was mit der geerbten Immobilie geschieht, hängt also von vielen Aspekten ab. Die Eigennutzung ist meist nur dann sinnvoll, wenn Sie Alleinerbe sind, die anderen Erben auszahlen können oder ein lebenslanges Wohnrecht haben. Ein Verkauf ist häufig die einfachste Lösung, um allen Beteiligten einer Erbengemeinschaft ihren rechtmäßigen Anteil zukommen zu lassen. Eine Vermietung hingegen kann sich dann lohnen, wenn einer der Erben plant, zu einem späteren Zeitpunkt selbst in die Immobilie einzuziehen.
Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir beraten Sie sehr gerne!
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Was tun mit dem Erbe?
Jedes Jahr werden in Deutschland große Vermögen vererbt – größtenteils Immobilien. Fast alle Erben stehen vor der Frage: „Was soll mit dem Haus geschehen, mit dem ich so viele Erinnerungen verbinde?“ Besonders wenn die Erben sich nicht einig sind, ist die Antwort auf diese Frage nicht so einfach.
Die meisten Erben wünschen sich für eine Immobilie eine schnelle Lösung. Fast zwangsläufig wird aus den Erben einer Immobilie eine Erbengemeinschaft. Und da alle Erben der Erbengemeinschaft die gleichen Rechte und Pflichten haben, verursacht eine Immobilie erst einmal für alle Erben Kosten – Versicherungen, Steuern, Hypothek, Betriebskosten usw. Könnte einer der Erben für seinen Anteil nicht aufkommen, müsste die anderen für ihn bezahlen, denn sie haften dafür. Anders als Geld oder Aktien lassen sich Immobilien nicht einfach aufteilen. Wenn das Erbe nicht schon im Vorfeld im Testament festgelegt wurde, müssen sich die Erben einigen. Denn eine Entscheidung können nur alle Erben gemeinsam treffen.
Wenn die Immobilie verkauft und somit in leicht teilbares Geld umgewandelt wird, ist die Sache einfach. Oft fällt es Erben aber schwer, sich von dem Objekt zu trennen, indem sie ihre Kindheit verbracht haben. Dann bleibt die Frage, ob es vermietet werden soll oder ob einer der Erben in das ehemalige Zuhause zieht.
Wenn sich die Erben darauf einigen, das Haus zu vermieten, so müssten sie es gemeinsam verwalten. In der Regel ist es in einem solchen Fall ratsam, einen externen Verwalter zu beauftragen, den die Erben bezahlen. Die Erbengemeinschaft kann zwar einen Miterben mit der Verwaltung beauftragen, allerdings kann der Miterbe keine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen. In einem solchen Fall sollte deshalb eine schriftliche Vergütungsregelung getroffen werden, damit der Miterbe für seine Arbeit bezahlt wird. Sollte einer der Erben das Haus bewohnen wollen, müsste er die anderen Erben entsprechend ihren Anteilen auszahlen.
Egal, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder bewohnt werden soll, in jedem Fall ist es sinnvoll, herauszufinden, wie viel sie wert ist. Makler können den Verkehrswert von Immobilien ermitteln, der ausreicht, um das Haus zu verkaufen. Sachverständige dagegen können ein Wertgutachten erstellen, das zwar etwas aufwendiger ist, dafür aber vor Gericht Bestand hat, falls die Erben sich nicht einigen können.
Wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, weil sie sich zum Beispiel zerstritten hat, droht eine Teilungsversteigerung. Diese kann jeder Erbe beim Gericht beantragen. Denn rechtlich gesehen hat das Interesse jedes Miterben an einer sofortigen Verwertung, also dem Verkauf der Immobilie, Vorrang vor den Interessen der übrigen Miterben. Das Gericht würde danach ein Mindestgebot festlegen, dass aber deutlich unter dem Betrag liegen, den sich die Erben vorgestellt haben. Der Erlös des Objekts könnte also viel geringer sein, als das es wert ist. Das Ergebnis einer solchen Versteigerung ist immer ein Risiko, weil es unkalkulierbar ist. Eine Teilungsversteigerung sollte nach Möglichkeit immer vermieden werden.
Suchen Sie eine Beratung für Ihre Erbengemeinschaft? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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Immobilie geerbt? Annehmen oder Ausschlagen?
Im ersten Moment scheint die Antwort auf diese Frage offensichtlich. Schließlich sind Immobilien in Deutschland viel Wert. Doch bevor Sie ein Erbe annehmen, lohnt es sich, die finanzielle Situation des Verstorbenen genau zu betrachten. Denn wer erbt, erbt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden.
Nur wenn Sie die finanziellen Verhältnisse sowie den Zustand und den Wert der geerbten Immobilie kennen, ist es für Sie möglich auf einer gut informierten Basis zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sie haben nämlich qua Gesetz die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht abzulehnen. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.
In Ausnahmefällen, etwa wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder Sie selbst im Ausland wohnen, wird diese Frist unter Umständen verlängert.
Um sich ein umfangreiches Bild über die finanzielle Situation des Verblichenen zu machen, empfiehlt es sich die Bankkonten zu prüfen und zu eruieren, ob es Anlagen in Aktien und Fonds gibt. Umgekehrt kann es auch sein, dass der Erblasser Schulden angehäuft, Bürgerschaften übernommen hat oder noch laufende Kredite, Verbraucher- oder Immobiliendarlehen, existieren.
Sind seine Unterlagen sehr unübersichtlich, können Sie eine so genannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Auch Gläubiger können eine solche Pflegschaft beantragen. Sie dient dazu, das Vermögen des oder der Erben von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen. So soll erreicht werden, dass das private Vermögen der Erben nicht tangiert wird, falls aus dem Erbe überraschenderweise viele Gläubiger befriedigt werden müssen. Damit wird die Haftung des Nachlassempfängers begrenzt.
Sind im Erbe ein oder mehrere Liegenschaften enthalten, sollten Sie diese, falls Sie diese nicht kennen, genau unter die Lupe nehmen. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus ist zu prüfen, ob alle Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet sind, wie der Zustand des Gebäudes sowie der vermieteten Flächen ist, ob größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen und die Immobilie sich trägt, sprich mit den Mieteinnahmen Renditen erwirtschaftet werden. Wird das Gebäude von einem Verwalter bewirtschaftet kann dieser dazu Auskunft geben. Er hat auch die entsprechenden Unterlagen.
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sollten Sie ebenfalls Zustand und Ausstattung einer Prüfung unterziehen und hierbei gegebenenfalls die Hilfe eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers in Anspruch nehmen. Haben sich Sanierungen angestaut und übersteigen diese Ihr Budget oder haben Sie kein Interesse, die Immobilie zu halten und zu vermieten, etwa weil sie weit weg von ihrem Wohnort liegt, sollten Sie diese veräußern.
Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, ob Sie dieses Erbe annehmen sollen? Wir beraten Sie sehr gerne.
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Kundenstimmen
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Nina und Klaus F.
„Herr Beckmann war fachlich sehr kompetent und sachlich beurteilend. Es hat mir sein respektvoller Umgang gefallen und, dass er die Immobilie nicht übereilt veräußert hat. Außerdem ist alles mit mir in Kooperation abgestimmt worden. Vielen Dank für alles.“
Beate Elisabeth K.
„Ihre durchweg professionelle, freundliche, sachliche, aber auch sehr zugewandte und professionelle Begleitung, durch diese wenigen Monate bis zum Verkauf werde ich in guter Erinnerung behalten.*****“
Guido und Stefanie O.
„Vielen Dank für den kompetenten und zielorientierten Verkauf unserer Eigentumswohnung“. Unglaublich, dass Sie diesen Verkaufspreis für uns erzielt haben. Unsere Einladung zum Essen steht.“
Tina & Thorsten H.
„Absolut zu empfehlen. Sehr Kompetent und souverän. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an Herrn Beckmann.“
Sara R.
„Herr Beckmann besticht durch absolute Professionalität, Kompetenz, Zuverlässigkeit und Seriosität sowie ein sicheres Gespür für den passenden Zeitpunkt und den Umgang mit Interessenten. Wir bedanken uns ganz herzlich für den schnellen und problemlosen Verkauf unseres Einfamilienhauses.*****“
Tobias und Paula L.
„Sehr angenehme Zusammenarbeit. Kompetent & freundlich. Der permanente Informationsaustausch und Ihre Transparenz in der Vermarktung, haben uns sehr gut getan. Herzlichen Dank auch noch einmal für den gemeinsamen Kuchen & Kaffee nach dem Notartermin.“
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Hans-Peter Leiter
„Hallo Herr Beckmann, für den hervorragenden und reibungslosen Verkauf unserer Doppelhaushälfte, Ihre tolle menschliche Art und die gesamte professionelle Vermarktung unseren besten Dank und unsere entsprechende Bewertung.*****“